0331 5054432 info@rwsr-anwalt.de
Viele Paare, die sich trennen, egal ob verheiratet oder unverheiratet, sind gemeinsam Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Was passiert nun mit dem „Traumhaus“, wenn einer der Partner auszieht? Der freihändige Verkauf ist nur möglich, wenn sich beide Partner einig sind. Die Zustimmung zum Verkauf kann nicht erzwungen werden. Verweigert ein Partner seine Zustimmung, kann die Beantragung einer Teilungsversteigerung die Lösung sein. Allerdings ist die Durchführung einer Teilungsversteigerung wirtschaftlich nur sinnvoll, wenn die Darlehensbelastung deutlich geringer ist als der vermutliche Erlös.

Der Erlös steht den getrennt lebenden Paaren im Verhältnis der Miteigentumsanteile nach Abzug der Verbindlichkeiten zu. Doch Vorsicht: Wenn das Objekt nicht länger als zehn Jahre im Eigentum stand und an Wert gewonnen hat, droht demjenigen, der bereits ausgezogen ist, eine happige Spekulationssteuer.

Sprechen Sie mit uns, damit Sie trotz einer hohen Darlehensbelastung und mangelnder Kooperationsbereitschaft Ihres Ex-Partners zu einer sachgerechten und einvernehmlichen Lösung kommen.